Anschlussbedingungen

Allgemeine und Technische Anschlussbedingungen der Bad Gleichenberger Naturwärme GmbH

Geltungsbereich
Die gegenständlichen Richtlinien gelten für die Planung, die Errichtung, den Betrieb und die Abänderung von Abnehmeranlagen in Verbindung mit der Wärmelieferung der Bad Gleichenberger Naturwärme GmbH (WVU).
Die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Normen bleiben für alle Anlagen bindend und werden durch diese Bedingungen nicht ersetzt.

Bestimmungen für die Kundenanlage
Die gesamte Anlage nach der Wärmeübergabestation (Eigentumsgrenze) ist vom Kunden zu errichten, zu betreiben und zu warten. Zur Errichtung dieser Anlage dürfen nur hiezu befugte Unternehmen herangezogen werden.

Die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Normen sind einzuhalten.

Die Planunterlagen (gültiges Prinzipschema) der Kundenanlage sind dem WVU auf Verlangen vor Beginn der Ausführungsarbeiten zur Genehmigung vorzulegen. Das WVU übernimmt keine Haftung für die Kundenanlage.

Das WVU ist berechtigt, die Kundenanlage während der Planung, des Baues und des Betriebes zu überprüfen und die Beseitigung festgestellter technischer Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.

Kundenanlage (Sekundäranlage)
Die Raumheizlast ist gemäß ÖNORM M7500 zu ermitteln.

Die Heizflächen bzw. Wärmeverbraucher sind mit einer Auslegungstemperatur von 70°C / 50°C (oder niedriger) zu dimensionieren.

Die Errichtung der Heizungsanlage hat nach ÖNORM B 8131 zu erfolgen.

Sollten Heizungsanlagen anderer Energieträger weiterhin betriebsbereit bleiben (bi- bzw. multivalente Anlagen), so sind die Sicherheitseinrichtungen nach ÖNORM B 8131 zu installieren, andernfalls ist diese Heizungsanlage von der Hausanlage zu trennen.

Offene Heizungssysteme sind nicht gestattet.

Die Heizungspumpen (elektronisch oder mit Differenzdruck geregelt) in der Hausanlage sind dem Stand der Technik entsprechend zu dimensionieren.

Bei Verwendung von Überstromventilen sind diese als Pumpenumgehung einzubauen.

Der Einbau von Einrohrheizungen darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des WVU erfolgen. Bei Kombination unterschiedlicher Werkstoffe ist die ÖNORM H 5195 zu beachten. Nach Fertigstellung der Hausanlage ist die Heizungsanlage ÖNORM-gerecht einer sorgfältigen Anlagenspülung, Druckprobe sowie Einregullierung zu unterziehen.